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Die Mietpreisbremse ist da – was hat sich geändert?

Mietpreisbremse - © Wolfisch - Fotolia
[ Aug. 2015 ] Die gesetzliche Mietpreisbremse ist in Kraft getreten. Dadurch sollen Mieter vor horrenden Mietpreiserhöhungen bewahrt werden.

Gleichzeitig soll aber auch ein gerechter Ausgleich zwischen Mieter und Vermieter geschaffen werden. Doch die Bremse gilt noch längst nicht bundesweit – und nicht alle Vermieter sind betroffen.

Warum ist eine Mietpreisbremse nötig?

Die Bremse ist die Reaktion der Bundesregierung auf den teilweise maßlosen Anstieg der Mieten in vielen Ballungsgebieten, attraktiven Städten und Universitätsstädten. Dort liegen die Mietpreise bei neuen Verträgen teilweise bis zu 30 Prozent über bereits bestehenden Mieten. Durch die neue Regelung soll es künftig auch Normalverdienern möglich sein, Wohnungen in den entsprechenden Gebieten anzumieten. Durch die gewaltigen Mietanstiege sind vor allem Einkommensschwache und Familien mit Kindern benachteiligt. In kleineren Gemeinden ist die Lage auf dem Wohnungsmarkt üblicherweise gemäßigter. Hier ist eine Regelung der Mietpreise in der Regel nicht nötig.

Das hat sich geändert

Bislang waren Mieter nur während der Dauer des eigenen Mietverhältnisses von starken Mieterhöhungen geschützt. Zu Beginn eines Mietverhältnisses konnte der Mietpreis jedoch vom Vermieter quasi frei festgelegt werden. Dies wird durch die Mietpreisbremse verhindert. Diese besagt nämlich, dass die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses, das nach dem ersten Juni 2015 abgeschlossen wurde, nur maximal zehn Prozent über den ortsüblichen Mietpreisen liegen darf. Dieser richtet sich nach dem sogenannten Mietspiegel, der für jede Stadt individuell festgelegt wird. Wie hoch der Mietspiegel in Ihrer Stadt ist, können Sie beispielsweise hier erfahren.
Die Landesregierungen dürfen selbst entscheiden, ob und wo die Mietpreisbremse gezogen wird. Voraussetzung soll sein, dass die Wohnungsverhältnisse am jeweiligen Standort angespannt sind. So führte Berlin ab dem ersten Juni bereits die Mietpreisbremse ein. Nun sind auch Nordrhein-Westfalen, Bayern und Hamburg nachgezogen. In Nordrhein-Westfalen sind zunächst 22 Städte, in Bayern  144 Gemeinden betroffen.

Wann gilt die Mietpreisbremse und wann nicht?

Die Bremse gilt nur für Mietwohnungen, Gewerberaum hingegen ist davon ausgeschlossen. Ebenso sind nur Mietverträge betroffen, die nach dem ersten Juni 2015 abgeschlossen wurden. Vorher vereinbarte Mietverträge müssen nicht angepasst werden. Es gibt aber auch Ausnahmen, die nicht von der Mietpreisbremse erfasst werden. Weil nämlich ein Rückgang von Investitionen im Wohnungsbau befürchtet wurde, gilt die Bremse nicht für Neubauten. Ein Neubau stellt eine Wohnung dar, die zuvor noch nicht genutzt oder vermietet wurde. Ebenfalls sind Wohnungen, die umfassend modernisiert wurden von der Regelung ausgeschlossen. Eine umfassende Modernisierung liegt dann vor, wenn sie mit einem Neubau vergleichbar ist. In der Regel ist dies gegeben, wenn ein Vermieter für die Modernisierung ein Drittel der Kosten bezahlt hat, die er in einen Neubau hätte investieren müssen. Zudem wird Vermietern ein Bestandsschutz gewährt. Das bedeutet, dass der Vermieter in einem neuen Mietvertrag so viel Miete verlangen kann, wie auch der Vormieter bezahlt hat, selbst dann, wenn dieser Betrag über dem ortsüblichen Mietpreis plus zehn Prozent liegt. Vermieter werden also nicht gezwungen, die Miete zu senken, sie darf lediglich nicht beliebig erhöht werden.
Umfassende Informationen und Tipps rund um das Thema Mietpreisbremse finden Sie unter anderem im kostenlosen E-Book von Lexware.

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